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„Auf die Berufung der Kläger wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Kläger zu je ½ Miterben nach der am 29.10.2004 verstorbenen Erblasserin Frau T geworden sind.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“
„Auf die Berufung der Kläger wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
3Es wird festgestellt, dass die Kläger zu je ½ Miterben nach der am 29.10.2004 verstorbenen Erblasserin Frau T geworden sind.
4Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“