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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 238/12

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 238/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0409.9U238.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 150/12
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (I-3 O 150/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 7.000,- € festgesetzt.

 
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