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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 13/13

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 13/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0528.9U13.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 59/12
 
Tenor:

beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das am 11.12.2012 verkündete Grund- und Teilurteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagte zu 2) erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 

Aufgrund des Hinweisbeschlusses ist die Berufung zurückgenommen worden.

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