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Oberlandesgericht Hamm, 8 WF 25/13

Datum:
06.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 WF 25/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0306.8WF25.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Steinfurt, 20 F 5/12
Schlagworte:
Verfahrenskostenhilfe, Anwaltsbeiordnung, Beschwerderecht
Normen:
§ 127 ZPO
Leitsätze:

Dem Rechtsanwalt steht kein eigenes Beschwerderecht zu, wenn der Antrag, ihn im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beizuordnen, zurückgewiesen wird.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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