Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 8 UF 17/13

Datum:
31.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 UF 17/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0731.8UF17.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lüdinghausen, 14 F 218/12
Schlagworte:
elterliche Sorge; Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
Normen:
§ 1666 BGB
Leitsätze:

Eine Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann im Wege der einstweiligen Anordnung auch gerechtfertigt sein, um im Hauptsacheverfahren eine dringend gebotene Begutachtung zu ermöglichen, wenn die Eltern nicht gewillt sind, am Verfahren mitzuwirken.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 15.11.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen wird zurückgewiesen.

       Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben,

außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

 
1234567891011121314151617181920212223242526
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank