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Oberlandesgericht Hamm, 8 AktG 1/13

Datum:
11.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 AktG 1/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1111.8AKTG1.13.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die beim Landgericht Dortmund unter den Aktenzeichen 20 O 31/13, 20 O 33/13, 20 O 34/13 und 20 O 35/13 erhobenen Anfechtungsklagen der Antragsgegner zu 1) bis 8) gegen die Wirksamkeit des unter Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 18. / 19. Juli 2013 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan zwischen der Antragstellerin als übertragendem Rechtsträger und der M, M2, Italien, als übernehmendem Rechtsträger der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

 
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