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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 50/12

Datum:
15.02.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 50/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.7U50.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 7 O 308/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Mai 2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Parteien durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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