Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 4/13

Datum:
13.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 4/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0613.6U4.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 2 O 225/12
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht und Gewässerunterhaltspflicht, Schadensersatz
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, WHG § 39 Abs. 1, LWG NW § 97 Abs. 6
Leitsätze:

1.

Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltspflicht kann zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen etwa von geschädigten Anliegern gegen den Träger der Gewässerunterhaltspflicht führen. Daneben kommen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht.

2.

Schadensersatzansprüche des Eigentümers bzw. Erbbauberechtigten eines an ein fließendes Gewässer angrenzenden Grundstücks wegen Beeinträchtigung eines an dem Gewässer errichteten Plattenweges infolge Durchnässung des Uferbereichs können entfallen, wenn der Weg unter Verstoß gegen gewässerrechtliche Vorschriften innerhalb eines Bereichs von 3 m neben dem Ufer gebaut wurde.

 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 14.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank