Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 215/11

Datum:
18.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 215/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0718.6U215.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 4 O 227/10
Schlagworte:
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen KWG, Erlöschen von Forderungen gegen Mitverpflichtete eines Insolvenzschuldners nach schweizer Insolvenzrecht
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; KWG § 32, 54; LugÜ Art. 5 Nr. 3; InsO § 335; SchKG Art. 303
Leitsätze:

1.

Art. 303 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wonach ein in einem Schweizer Insolvenzverfahren geschlossener Nachlassvertrag zu dem Erlöschen von Forderungen gegen Mitversicherte führen kann, entfaltet auch gegenüber nach deutschem Recht zu beurteilenden Ansprüchen Wirkung.

2.

Mitverpflichtete im Sinne des Art. 303 SchKG sind nicht nur rechtsgeschäftlich haftende Schuldner, sondern alle Schuldner, die - ungeachet des Rechtsgrundes - für dieselbe Schuld haften wie der Insolvenzschuldner.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.09.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank