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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 163/12

Datum:
07.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 163/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0307.6U163.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 59/11
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.09.2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:

Die Klage ist im Hinblick auf die Leistungsanträge dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus der Hundebissverletzung vom 25.01.2010 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Die Kostenentscheidung wird dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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