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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 148+161/13

Datum:
13.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 148+161/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0613.3WS148.161.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 10 Ks 11/12
 
Tenor:

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 9. Februar 2012 (9 Gs 793-795/12) wird aufgehoben, soweit darin die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten T und X angeordnet wird.

Die Angeklagten T und X sind in der vorliegenden Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren sowie die den Angeklagten T und X in den Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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