Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 139/13

Datum:
02.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 139/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0702.3WS139.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3a Ns 54/12
Schlagworte:
Jugendstrafrecht; Berufungsurteil; Kostenentscheidung; Anfechtbarkeit
Normen:
StPO § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2; JGG § 55 Abs. 2
Leitsätze:

Ist die in einem Berufungsurteil getroffene Hauptentscheidung für den Angeklagten nach § 55 Abs. 2 JGG unanfechtbar, kann er auch die in diesem Berufungsurteil getroffene Kostenentscheidung nicht mit einer sofortigen Beschwerde angreifen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
123456789101112
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank