Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 RVs 20/13

Datum:
21.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 RVs 20/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0521.3RVS20.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 Ns 80/12
Schlagworte:
Erpressung; Beweismittel; Kauf; Begünstigung
Normen:
StGB § 253; StGB § 257
Leitsätze:

1. Die gegenüber Beamten der Staatsanwaltschaft ausgesprochene Drohung, Beweismittel im Falle der Nichtzahlung eines hierfür geforderten "Kaufpreises" nicht an die Staatsanwaltschaft herauszugeben, stellt regelmäßig keine Drohung mit einem "empfindlichen" Übel im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB dar. Der Staat ist damit durch eine solche Drohung nicht "erpressbar".

2. Die Mithilfe beim "Verkauf" der Tatbeute an den Geschädigten oder eine in dessen Lager stehende Person oder Einrichtung ist eine Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320).

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank