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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 8/13

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 8/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0527.32SA8.13.00
 
Schlagworte:
Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung, Verweisung, Klageerweiterung
Normen:
ZPO §§ 36, 281, 506
Leitsätze:

Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht an das Landgericht gem. § 506 ZPO wegen nachträglicher sachlicher Unzuständigkeit aufgrund einer Klageerweiterung entfaltet keine Bindungswirkung, wenn die Klageerweiterung nicht rechtshängig geworden ist, sondern sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befindet.

 
Tenor:

Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts M vom 17.01.2013 wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht M zurückverwiesen.

 
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