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Oberlandesgericht Hamm, 31 U 183/12

Datum:
03.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 U 183/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0603.31U183.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 8 O 60/12
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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