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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 203/12

Datum:
04.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 203/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0704.2WF203.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Marl, 12 F 267/12
Schlagworte:
Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf
Normen:
§ 239 FamFG
Leitsätze:

1. Allein der Zeitablauf von mehr als fünf Jahren seit Abschluss eines Vergleichs führt nicht ohne weiteres zum Wegfall einer in diesem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion (vgl. BGH FamRZ 2008, 872).

 

2. Erst wenn der Unterhaltspflichtige sich ernsthaft und intensiv ohne Erfolg um eine Arbeitsstelle bemüht hat, ist ihm das fiktive Einkommen nicht mehr zuzurechnen, was in einem Abänderungsverfahren geltend gemacht werden kann.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Marl vom 03.09.2012 wird zurückgewiesen.

 
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