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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 161/13

Datum:
27.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 161/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0927.2WF161.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 13 F 150/13
Schlagworte:
Darlegungslast des volljährigen Kindes hinsichtlich fehlenden Anspruchs auf BAföG-Leistungen
Normen:
§1602 Abs. 1 BGB
Leitsätze:

Es ist Sache des im Studium befindlichen volljährigen Kindes darzutun und zu belegen, dass ihm bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ausbildungsförderung gewährt worden wäre. Solange ein Antrag des Kindes auf BAföG-Leistungen nicht von vornherein aussichtslos ist, ist eine solche Antragstellung auch zumutbar.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 17.07.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop vom 13.06.2013 wird zurückgewiesen.

 
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