Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 250/12

Datum:
06.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 UF 250/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0606.2UF250.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 14 F 372/11
Schlagworte:
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich eines gepfändeten Anrechts
Normen:
§§ 19 Abs. 2 Nr. 1, 20 VersAusglG
Leitsätze:

Der Ausgleich des Anrechts aus einer betrieblichen Altersversorgung, welches seitens des Finanzamtes wegen geschuldeter Abgaben gepfändet worden ist, ist dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der am 9.11.2012 verkündete Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der Beteiligten zu 3) (Vers Nr. #####) abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Beteiligten zu 3) (Vers Nr. #####) bleibt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten.

I. Ü. bleibt es beim Ausspruch des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- € festgesetzt.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank