Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 Ausl 47/13

Datum:
13.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ausl 47/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0613.2AUSL47.13.00
 
Schlagworte:
Auslieferung, unzulässig, Großbritannien, deutscher Staatsangehöriger, Verjährung
Normen:
IRG § 9 Nr. 2, § 73; StGB §§ 2, 7, 19, 78, 78a, 78 b,176; EGStGB Art. 309
Leitsätze:

Ein britischer Staatsangehöriger, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf zum Zwecke der Strafverfolgung nicht nach Großbritannien ausgeliefert werden, wenn die Strafverfolgung nach deutschem Recht trotz zwischenzeitlichen Ruhens der Verjährung verjährt ist.

 
Tenor:

Die Auslieferung des Verfolgten in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Westminster Magistratsgerichts in London vom 19. Dezember 2012 (Az.: k.A.) vorgeworfenen Taten ist unzulässig. 

 
12345678910111213141516171819
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank