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Oberlandesgericht Hamm, 27 W 61/13

Datum:
25.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 61/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0925.27W61.13.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen –Registergericht – vom 21.03.2013 aufgehoben, soweit darin die fehlende Angabe darüber, ob für die Berufsausübung eine staatliche Zulassung oder Prüfung erforderlich ist, und gegebenenfalls die Vorlage der Urkunde über die Zulassung oder Prüfung in Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift angemahnt wird.

              Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

              Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt

 
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