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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 139/12

Datum:
16.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 139/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0416.27U139.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 O 20/11
Schlagworte:
GmbH, Stammeinlage, Einzahlung, Beweislast
Normen:
GmbHG §§ 5, 14, S. 1
Leitsätze:

Zur Beweislast der beklagten Partei als Gesellschafter einer GmbH bei einer Klage des Insolvenzverwalters auf Einzahlung der Stammeinlage in Höhe des Nennbetrages des Geschäftsanteils; keine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. August 2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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