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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 98/12

Datum:
19.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 98/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0719.26U98.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 240/11
Schlagworte:
Erektionsstörungen bei einer Prostata-Operation
Normen:
§§ 280, 611, 823 BGB
Leitsätze:

Eine fachgerechte, mit einer Vasektomie durchgeführte sog. offene Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen. Für eine eingetretene Ejakulationsstörung als eine zwangsläufige Folge der Operation und für die durchgeführte Vasektomie steht dem Patienten kein Schadensersatz zu, wenn er insoweit zutreffend aufgeklärt wurde.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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