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Oberlandesgericht Hamm, 25 W 52/13

Datum:
12.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 52/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0312.25W52.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 87/12
 
Tenor:

                            Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen

                            Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

                            Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.493,05 EUR

                            festgesetzt.

 
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