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Oberlandesgericht Hamm, 22 W 31/13

Datum:
09.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 W 31/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0709.22W31.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 8 O 540/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 06.05.2013 wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 11.04.2013 aufgehoben.

Der Streitwert für den Rechtsstreit und der Gegenstandswert für den Vergleich werden auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten wird zurückgewiesen.

 
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