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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 90/13

Datum:
14.08.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 90/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0814.20U90.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 4 O 28/13
 
Tenor:

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 20.02.2013 verkündete Urteil

der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil sowie der Zurückweisungsbeschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.407,60 Euro festgesetzt.

 
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