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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 84/12

Datum:
26.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 84/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.20U84.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 293/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 23.02.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von ebenfalls 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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