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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 268/12

Datum:
20.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 268/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0320.20U268.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 O 19/12
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az. 3 O 19/12) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt bis zu 22.000,00 Euro.

 
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