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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 11/10

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 11/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0111.20U11.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 170/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV 224/10 des Bundesgerichtshofes werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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