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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 302/13

Datum:
01.08.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 302/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0801.1WS302.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 10 Qs 2/13
Schlagworte:
Weitere Beschwerde, erstmalige Beschwer durch Beschwerdeentscheidung, Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren
Normen:
StPO § 310
Leitsätze:

Eine weitere Beschwerde ist - abgesehen von den Ausnahmefällen des § 310 Abs. 1 StPO - selbst dann unzulässig, wenn die Beschwer für den Rechtsmittelführer der weiteren Beschwerde erst duch die Beschwerdeentscheidung eingetreten ist.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird als unzulässig auf Kosten des Verurteilten

(§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

 
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