Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 VAs 32/13

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 VAs 32/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0618.1VAS32.13.00
 
Schlagworte:
Erneutes Absehen von der weiteren Vollstreckung nach Fortsetzung der Vollstreckung wegen Wiedereinreise
Normen:
StPO § 456a; EGGVG §§ 23 ff.
Leitsätze:

1. Die (Wieder-)Einreise muss lediglich von einem natürlichen Willen des Betroffenen getragen sein.

2. Ein erneutes - nach erfolgter Anordnung, die Vollstreckung gemäß § 456 Abs. 2 StPO nachzuholen - Absehen von der Strafvollstreckung kommt nur unter besonderen Umständen in Betracht. Diese müssen so gewichtig sein, dass gegenüber der grundsätzlich angezeigten Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs eine weitere Inhaftierung des Verurteilten nicht vertretbar erscheint.

 
Tenor:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Der Geschäftswert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 wird zurückgewiesen.

 
12345678910111213141516171819
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank