Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 65/13

Datum:
21.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 65/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0521.1RBS65.13.00
 
Schlagworte:
Inhaltlich bedingte Zustimmung des Betroffenen zum Beschlussverfahren Beschwer
Normen:
OWiG § 72
Leitsätze:

Stimmt der Betroffene dem Beschlussverfahren nach § 72 OWiG nur unter der Bedingung zu, dass eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Begehung erfolgt und nur eine bestimmte Rechtsfolge verhängt wird, so ist das Gericht gehindert, im Beschlusswege zu entscheiden, wenn es wegen einer Vorsatztat verurteilen will. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es im Übrigen die von dem Betroffenen "akzeptierte" Rechtsfolge verhängen will.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Castrop-Rauxel zurückverwiesen.

 
1234567891011121314
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank