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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 113/13

Datum:
10.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 113/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0710.15W113.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 7 OH 46/12
Schlagworte:
Geschäftswert, Patientenverfügung
Normen:
KostO § 30 Abs. 2, BGB § 1901a
Leitsätze:

Zur Bewertung einer Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 14,29 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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