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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 112/13

Datum:
11.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 112/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0411.15W112.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kamen, KA-5898-10
Schlagworte:
aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung
Normen:
GBO §§ 22, 35, 51
Leitsätze:

Bestimmt ein Testament, dass die als Vorerbin eingesetzte Ehefrau des Erblassers über den Nachlass frei verfügen kann, wenn mehr als eines der als Nacherben eingesetzten Kinder den Pflichtteil geltend macht, liegt eine durch die Geltendmachung mehrerer Pflichtteile aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung der Ehefrau vor.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Berichtigungsantrag der Beteiligten vom 23.11.2012 zu vollziehen.

 
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