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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 5/13

Datum:
02.10.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 5/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1002.12U5.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 8 O 163/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.12.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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