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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 51/13

Datum:
18.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 U 51/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0918.12U51.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 2 O 397/12
 
Tenor:

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.03.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum  wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

III.

Die angefochtene Entscheidung wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

IV.

Der Streitwert der Berufung wird auf  210.000,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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