Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 WF 86/13

Datum:
07.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 WF 86/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0607.11WF86.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Beckum, 6 F 43/12
Schlagworte:
Befangenheit eines Richters bei schweren Verfahrensverstößen
Normen:
§§ 6 FamFG, 43 ZPO
Leitsätze:

Die Befangenheit eines Richters kann ausnahmsweise davon anzunehmen sein, wenn schwere Verfahrensverstöße vorliegen. Entfernt sich der Richter bei der Gestaltung des Verfahrens von anerkannten verfassungsrechtlichen Grundsätzen, so kann dies den Eindruck einer willkürlichen oder sachfremden Einstellung des Richters erwecken.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Beckum vom 9.4.2013 (6 F 43/12) abgeändert. Das  Ablehnungsgesuch des Antragsgegners  gegen den Richter am Amtsgericht N wird für begründet erklärt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.859,56 € festgesetzt.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank