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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 89/11

Datum:
29.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 89/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.11U89.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 5 O 156/10
 
Tenor:

Das am 14.06.2013 verkündete Urteil des Senats wird wie folgt berichtigt:

1)

Auf Seite 8:

-          in der achtletzten Zeile wird das dort genannte Datum „28.11.2011“ geändert in „28.10.2011“,

-          in der viertletzten Zeile wird das Wort „G“ ersetzt durch das Wort „G“,

-          in der drittletzten Zeile wird das Wort „Sportwettvermittlerinnen“ ersetzt durch das Wort „Sportwettvermittler“ und

-          in der zweitletzten Zeile wird das Datum „ 27.10.2010“ geändert in „27.10.2011“.

2)

Auf Seite 9 im letzten Absatz wird das Datum „ 28.08.2007“ geändert in „22.08.2007“.

3)

Auf Seite 17 im ersten Absatz wird das Datum „ 07.04.2007“ in Zeile 4 und in Zeile 7 jeweils geändert in „07.04.2006“.

4)

Auf Seite 19 im zweiten Absatz, Zeile 2 wird das dort genannte Datum „31.07.2007“ geändert in „31.12.2007“.

Die weitergehenden Anträge der Klägerin werden zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Der Beschluss ist unanfechtbar

 
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