Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 22/11

Datum:
03.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 22/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0503.11U22.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 457/09
Schlagworte:
Schadensersatz, Ordnungsverfügung, Annahmestellen für Sportwetten
Normen:
Art. 34 GG, § 839 BGB, § 39 OBG
Leitsätze:

Für Ordnungsverfügungen, mit denen Annahmestellen für Sportwetten geschlossen worden sind, schuldet die verklagte Stadt keinen Schadensersatz, weil sie weisungsgebunden gehandelt und in diesem Fall die Gebietskörperschaft der anweisenden Behörde passivlegitimiert wäre.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.01.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. 

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; dieses Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank