Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 198/10

Datum:
13.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 198/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0313.11U198.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 1 O 493/09
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, III ZR 113/13
Schlagworte:
Überschwemmung, unzureichende Gestaltung und Unterhaltung eines Baches, der unter einer Bundesautobahn hindurchgeführt wird, Verkehrssicherungspflicht in Form einer Überwachungspflicht
Normen:
Art. 34 GG; § 839 BGB
Leitsätze:

Zur Überwachungspflicht des Straßenbaulastträgers, wenn nach Errichtung der Straße und des in diesem Zusammenhang auch zur Straßenböschungsentwässerung geplanten und erstellten Gewässerlaufs nebst Durchlass unter en Straßenkörper eine Bebauung hinzugekommen ist und der - vom Straßenbaulastträger verschiedene - Gewässerunterhaltspflichtige notwendige Schutzvorkehrungen gegen eine Schädigung der Wohnbebauung hinterlässt.

(nicht rechtskräftig: NZB zum BGH III ZR 113/13)

 
Tenor:

Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 30. Juni 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank