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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 152/12

Datum:
05.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 152/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0705.11U152.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 5 O 180/09
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.07.2012 verkündete Urteil der 5 . Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Berufungsstreitwert beträgt 51.000,-- €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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