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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 113/12

Datum:
06.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 113/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0906.11U113.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 4 O 268/11
 
Tenor:

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 14.05.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

            (ohne Gründe gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 2 ZPO)

 
 

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