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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 180/12

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 180/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1212.10W180.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 9 VI 296/11
 
Tenor:

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 2. vom 19.04.2011 auf Erteilung eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen auf den gesamten Nachlass der Erblasserin zurückgewiesen .

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Testamentvollstreckerzeugnisses entsprechend dem von der Beteiligten zu 2. im Senatstermin am 21.11.2013 gestellten Antrag ( Beschränkung der  Testamentsvollstreckung auf die Erfüllung des Vermächtnisses zu Gunsten der Beteiligten zu 2., welches  das gesamte Barvermögen ( Bankkonten, Sparkonten) zum Zeitpunkt des Erbfalls erfasst, Bl. 394 d.A.) werden für festgestellt erachtet.

Die Verfahrenskosten trägt der Beschwerdeführer. Außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 9.000,-  € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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