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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 6/13

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm – Senat für Landwirtschaftssachen -
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 6/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0618.10U6.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Steinfurt, 14 Lw 12/12
Schlagworte:
Landpachtvertrag, Zahlungsansprüche, Herausgabe bei Altvertrag
Normen:
BGB § 596
Leitsätze:

Die Auslegung eines sog. Altvertrages kann im Einzelfall ergeben, dass nach Pachtende auch eine Übertragung der dem Pächter im Zuge der GAP-Reform zugewiesenen Zahlungsansprüche auf den Verpächter nicht vereinbart ist und deshalb nicht verlangt werden kann.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Steinfurt vom 06.12.2012 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 95% und der Beklagte 5%.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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