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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 4/12

Datum:
12.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsen
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
10 U 4/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0612.10U4.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 2 O 372/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2011 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen ‑ teilweise abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 48.225,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 sowie weiteren 832,88 € außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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