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Oberlandesgericht Hamm, I-9 W 4/12

Datum:
07.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-9 W 4/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0907.I9W4.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 016 O 227/11
Schlagworte:
Freie Beweiswürdigung, Übernahme der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils, Polygraph
Normen:
§ 823 BGB, § 286 ZPO
Leitsätze:

Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs. 1 ZPO zugrundelegen.

Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Münster vom 18.11.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.01.2012 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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