Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-9 W 47/11

Datum:
17.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-9 W 47/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0117.I9W47.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 432/10
Schlagworte:
Restschuldbefreiung, Feststellungsklage, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Verjährung
Normen:
§§ 184, 302 InsO, § 852 BGB a.F.
Leitsätze:

Kein Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, wenn die zugrundeliegende Forderung verjährt ist.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der angefochtene Be-schluss abgeändert.

Dem Beklagten wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm Rechtsanwalt I beigeordnet. Dem Beklagten wird aufge-geben, beginnend mit dem 01.02.2012 monatliche Raten von 115,- € zu leisten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.704,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank