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Oberlandesgericht Hamm, I-9 W 37/12

Datum:
21.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-9 W 37/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0821.I9W37.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 O 103/12
Schlagworte:
Zurechnungszusammenhang, psychisch vermittelte Kausalität
Normen:
§ 823 BGB
Leitsätze:

Zurechnungszusammenhang und psychisch vermittelte Kausalität durch drohende Eigengefährdung des Schädigers

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 13.07.2012 abgeändert.

Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt W ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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