Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-32 W 24/12

Datum:
08.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-32 W 24/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1108.I32W24.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 294/05
Schlagworte:
Sachverständiger, Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Normen:
ZPO §§ 406, 42 ZPO
Leitsätze:

Die Ablehnung eines Sachveständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn dieser enge fachliche oder persönliche Beziehungen mit einer Person pflegt, die für eine Prozesspartei Leistungen erbracht hat, welche in einem Zusammenhang mit dem im Rechtsstreit zu entscheidenden Sachverhalt stehen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der

              2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 16. August 2012 auf-

              gehoben.

 

              Das Ablehnungsgesuch des Beklagten vom 13. August 2012 gegen

              den Sachverständigen Prof. Dr. V ist begründet.

 

              Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 84.656 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank