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Oberlandesgericht Hamm, I-28 U 122/11

Datum:
10.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-28 U 122/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0110.I28U122.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 5 O 211/10
Schlagworte:
Gebrauchtwagenkauf, Teilurteil, Streitgenossen, Insolvenz, Wohlverhaltensphase
Normen:
ZPO § 59, § 240, § 301, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO; InsO § 294
Leitsätze:

Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen, wenn gegen den anderen Streitgenossen vor Klageerhebung ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und während der ersten Instanz beendet wurde.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen und das diesem zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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