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Oberlandesgericht Hamm, I-25 W 23/12

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-25 W 23/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0214.I25W23.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 3 T 194/11
Schlagworte:
erhöhte Verfahrens- und Terminsgebühr durch Mehrvergleich; Umfang ergänzender PKH-Bewilligung
Normen:
§§ 48 Abs. 1 RVG, Nr. 3101 RGV-VV
Leitsätze:

Soweit durch einen Mehrvergleich eine erhöhte Verfahrens- und Terminsgebühr anfallen, werden diese Mehrkosten durch die für den Abschluss des Vergleichs zuvor bewilligte Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht erfasst; es sei denn, der Bewilligungsbeschluss erstreckt sich ausdrücklich auf diese Kosten.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.

 
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